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The first step to writing an essay is to know the subject. The goal of the essay is to determine the topic. Select a subject which you know about and also one that appeals to you. collegeessaypaper Once you’ve chosen your topic do your research thoroughly by reading both primary and secondary sources. Note down your findings and be sure that you keep track of all the information that you find. These notes will be the base of your essay.
1. Anwendungsbereich
(1) Daniel Schulze-Ardey, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „DANIEL SCHUA“, Grindelallee 37, 20146 Hamburg (im Folgenden „DANIEL SCHUA“) ist als Medienunternehmen im Bereich Werbe-, Imagefilmproduktion (einschließlich Konzeption, Dreharbeiten, Regie und die gesamte Postproduktion inklusive Schnitt, Vertonung und Farbkorrektur) tätig.
(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von DANIEL SCHUA im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Zustandekommen eines Vertrages
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via E-Mail oder Telefon.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Daniel Schulze-Ardey
Grindelallee 37
20146 Hamburg
Steuer-Nr.: 42 223 03392
zustande.
(3) Ein Vertrag mit der DANIEL SCHUA kommt erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen und Bestätigung dieser, durch den Kunden zustande.
3. Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise gelten alle zzgl. MwSt. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).
(2) Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Bestellabgabe zur Anzahlung von mind. 50% des vereinbarten Nettopreises zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.
Bei Beginn der Produktionsphase “Postproduktion” wird die Abschlussrechnung in Höhe von 50% des Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. gestellt. Die Übergabe der fertigen, freien Materialien erfolgt bei Zahlungseingang der Abschlussrechnung oder nach Einsendung eines Zahlungsbeleges über die entsprechende Transaktion.
(3) Sollte ein laufendes Projekt, welches zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback angewiesen ist, für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesses verweilen hat DANIEL SCHUA das Recht, bereits die Abschlussrechnung in Höhe des noch ausstehenden Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Selbstverständlich werden Projektarbeiten noch fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.
4. Eigentumsvorbehalt
DANIEL SCHUA behält sich das Eigentum an dem Filmmaterial sowie allem weiteren in Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehendem Material bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
5. Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung der erstellten Filme
(1) Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post oder Email) festgelegt, darf der Kunde den für Ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.
(2) Begehrt der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung bedarf es der gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.
(4) Ferner erwirbt der Kunde bei Beauftragung lediglich die Nutzungsrechte an der Filmdatei selbst. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Vorlagen oder sonstiger Ausgangsprodukte wie beispielsweise Rohfilmdaten, RAW-Format- Bilder, Filmmusikstüc̈ke, offene Film-Schnittprojekt-Dateien oder offene Animations-Projekt-Dateien. Möchte er über den Film hinaus Elemente des Films (z.B. einzelne Grafiken/ Illustrationen, Audio, Sprecher etc.) verwenden, bedarf dies einer zusätzlichen Einholung von Nutzungsrechten und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
6. Referenzangabe
(1) Ferner gewährt der Kunde DANIEL SCHUA, den erstellten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich die DANIEL SCHUA präsentieren möchte. Hierbei ist die Verwendung des erstellten Films in Showreels von DANIEL SCHUA und als Referenz auf der Homepage danielschua.com mit eingeschlossen.
(2) Ebenso gewährt der Kunde DANIEL SCHUA, das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich DANIEL SCHUA präsentieren möchte.
(3) Wünscht der Kunde die zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos nicht, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Anfrage durch den Kunden. Die Genehmigung zur Nichtverwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos durch DANIEL SCHUA kann ggf. mit einem Aufpreis verbunden sein.
7. Freistellungsanspruch
(1) Der Kunde sichert mit seiner Auftragsbestätigung zu, dass sämtliche, in seiner Internetpräsenz enthaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsverletzungen enthalten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass sämtliche Inhalte seiner Internetpräsenz rechtmäßig sind und durch diese keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Der Kunde stellt DANIEL SCHUA von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von deren Rechten durch auf Ihrer Internetpräsenz enthaltene Inhalte frei. Der Kunde übernimmt hierzu auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von DANIEL SCHUA einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
8. Rücktrittsrecht
(1) DANIEL SCHUA behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion von Videos aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion von Videos urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
(2) Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten zzgl. MwSt. und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
(3) Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist DANIEL SCHUA berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zzgl. MwSt. des entgangenen Gesamtgewinns in Rechnung zu stellen.
(4) Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
9. Vergütungsanpassung bei nachträglicher Änderung des Leistungsumfangs
(1) Einigen sich die Parteien auf nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, so hat DANIEL SCHUA das Recht zur Vergütungsanpassung. Die Anpassung der Vergütung orientiert sich an der kalkulatorischen Grundlage der bereits vereinbarten Vergütungsregelung.
(2) Bei der Postproduktion liefert DANIEL SCHUA einen sogenannten Rohschnitt und stellt diesen dem Kunden für Änderungswünsche und Korrekturen zur Verfügung. Im kalkulierten Preis für die Postproduktion sind zwei sogenannte Korrekturschleifen mit inbegriffen. Eine Korrekturschleife bedeutet, dass der Kunde Änderungswünsche anbringen darf, die dann am Rohschnitt umgesetzt werden. Dementsprechend, darf der Kunde, nach Erhalt des Rohschnitts, zwei Korrekturschleifen ohne Aufpreis durchlaufen. Für jede weitere Korrekturschleife erlaubt DANIEL SCHUA sich je nach Umfang entweder einen halben oder einen ganzen Schnitttag dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
10. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und DANIEL SCHUA und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Hamburg
(2) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen DANIEL SCHUA und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von DANIEL SCHUA örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. DANIEL SCHUA ist jedoch auch berechtigt ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.